Allgemeine Geschäftsbedingungen der GfK GeoMarketing GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 9, Gebäude 6508 in 76646 Bruchsal, Deutschland
Stand 23.07.2009
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Dienstleistungen, insbesondere Gutachten, und Projekte bzw. Projektbegleitung im Sinne beratender Dienstleistungen.
Für den Inhalt und den Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich der jeweilige Einzelvertrag maßgeblich, soweit sich dazu nicht aus diesen AGB bereits etwas ergibt.
Wir unterbreiten dem Interessenten unser Angebot grundsätzlich in schriftlicher Form, in welcher die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringende Leistung, der Zeitbedarf für die Dienstleistung sowie Art und Höhe der zu zahlenden Vergütung angegeben sind.
Der Interessent erhält das Angebot ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Dienstleistung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur mit unserer schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
Soweit der Auftraggeber mit dem Auftrag Absichten verfolgt, die sich nicht aus dem Untersuchungsauftrag ergeben oder für uns offensichtlich sind, weist er uns darauf hin. Der Auftraggeber muss dann schriftlich seine Absichten und Erkenntnisinteressen offen legen.
Exklusivität für bestimmte Arten von Analysen, Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden sowie andere Dienstleistungen wird von uns nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Soweit Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen. Besteht eine Rahmenvereinbarung und soll unser abzugebendes Angebot über den Umfang des Rahmenangebotes hinausgehen und hat der Auftraggeber den Angebotsumfang nicht bestimmt, so teilen wir vor Abgabe des Angebotes mit, in welchem Umfang wir die Ausarbeitung besonderer Untersuchungsunterlagen für erforderlich halten und welches Honorar hierfür zu zahlen ist.
Änderungen des Auftrags nach Vertragsabschluss bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Die im Angebot genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle von uns im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen können wir eine zusätzliche Vergütung verlangen.
Mehrkosten, welche nicht von uns zu vertreten sind, und Mehrkosten, die für uns bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, können wir gesondert in Rechnung stellen, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat.
Die vereinbarte Vergütung dient der Finanzierung der jeweiligen Aufträge; deshalb ist grundsätzlich eine Vorauszahlung erforderlich. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, werden Honorare bis € 10.000,00 bei Auftragserteilung, Honorare ab € 10.000,00 zu 50 % bei Auftragserteilung, zu weiteren 30 % in der Mitte der Laufzeit des Auftrages und zu weiteren 20 % bei Übergabe der Ergebnisse des Auftrages fällig.
Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung wird ggf. die jeweilige anfallende gesetzliche Umsatzsteuer sowie ggf. eine im Angebot vorab fixierte Reisekostenpauschale berechnet.
Wir führen den Auftrag nach bestem Wissen und nach modernem Erkenntnis- und Methodenstand gem. § 1 dieses Abschnitts durch.
Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass die Dienstleistung, sofern es sich um die Analyse eines Sachverhaltes (z.B. Standort- oder Marktanalysen) bzw. eine Untersuchung (z.B. Ermittlung von Daten einer Zielgruppe) aus methodischen Gründen handelt, die weder Sie noch wir vorhersehen konnten und zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann, informieren wir Sie unverzüglich. Finden beide Vertragsparteien keine methodische Lösung des Problems, sind wir berechtigt, den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zurückzugeben.
Die Mitwirkung des Kunden bei der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Falls dadurch Mehrkosten entstehen, müssen sie vom Auftraggeber getragen werden.
Uns ist es gestattet, zur Erfüllung unserer Aufgaben Unteraufträge zu vergeben. Wir sichern zu, dass bei der Vergabe von Unteraufträgen die erforderliche Vertraulichkeit gewahrt wird.
Wenn der Kunde einen bestimmten Unterauftragnehmer fordert, haften wir nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit
oder Qualität der Arbeit des Unterauftragnehmers, es sei denn, es liegt eine Pflichtverletzung im Sinne von § 3 des Abschnitts A. vor.
Zur sachgerechten Koordination einer für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Zusammenarbeit (Projekt) soll einerseits von Ihnen und andererseits von uns jeweils mindestens ein Ansprechpartner für das Projekt gestellt werden. Die rechtserhebliche Kommunikation soll zwischen diesen Ansprechpartnern erfolgen und angemessen dokumentiert werden. Die Möglichkeit, auf Sachbearbeiterebene technische und organisatorische Einzelheiten abzusprechen, bleibt hiervon unberührt.
Soweit zur Erfüllung des Auftrages die Mitwirkung durch den Kunden erforderlich ist, muss diese in der gebotenen Form und rechtzeitig erfolgen. Für Mitwirkung und Erfüllung des Auftrages soll ein Zeitplan erstellt werden.
Wird eine Mitwirkungsleistung nicht oder zu spät oder schlecht erbracht oder wird eine Ergänzung oder Änderung der Leistung beauftragt, verlängert sich der Zeitplan des Projektablaufs ohne besondere Vereinbarung um den bei Aufwendung angemessener Mittel notwendigen Zeitbedarf. Die Verlängerung und der neue Zeitplan sollen Ihnen unverzüglich mitgeteilt werden. Es wird vermutet, dass die in der Mitteilung bestimmte Verlängerung der objektiven Verzögerung des Projektes entspricht, sofern der Kunde der Mitteilung nicht unverzüglich, in der Regel binnen einer Woche, widerspricht. Für erheblichen Mehraufwand durch die Änderung der Leistung oder den Mehraufwand, der durch schlechte, zu späte oder nicht erbrachte Mitwirkungsleistung entsteht, können wir die vereinbarte und wenn nichts Besonderes vereinbart ist eine angemessene Vergütung verlangen.
Wird eine notwendige Mitwirkung nicht erbracht oder erfüllt die Art und Weise der Auftragserfüllung nicht die Vorstellungen des Kunden oder treten sonstige Schwierigkeiten auf, so soll dies unverzüglich dem Ansprechpartner der jeweils anderen Partei mitgeteilt werden. Ist innerhalb angemessener Frist, in der Regel einer Woche, nach dieser Mitteilung das Problem gleichwohl nicht behoben, soll dies der Geschäftsführung der anderen Partei mitgeteilt werden. Die Geschäftsführungen sollen eine Woche Zeit haben, das Problem zu lösen. Ein Rücktritt vom Vertrag oder andere rechtliche Maßnahmen sind erst nach diesen Mitteilungen und dem Ablauf der genannten Fristen zulässig, es sei denn, es besteht Gefahr im Verzug. Die gesetzlichen Voraussetzungen rechtlicher Maßnahmen, insbesondere das Erfordernis der Fristsetzung nach § 281 BGB, bleiben unberührt.
Uns verbleiben alle Rechte, die uns nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Das Urheberrecht des Kunden an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.
Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material - Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen usw. - und der angefallenen Daten liegt, wenn nichts anderes vereinbart wird, bei uns. Sofern diese Unterlagen Untersuchungen zum Zwecke der wissenschaftlichen Markt- und Sozialforschung betreffen, darf die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.
Wir verpflichten uns, Unterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Beide Parteien sind verpflichtet, sämtliche wechselseitig im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Auftragsdurchführung. Sie besteht nicht für solche Informationen, für welche die andere Partei nachweist, dass sie vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt waren oder sie der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wurden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich war.
Wir unterstützen mit unseren Leistungen den Kunden bei dessen unternehmerischen Entscheidungen. Wir übernehmen jedoch weder die Entscheidung selbst noch das unternehmerische Risiko hieraus. Soweit die Ergebnisse unserer Dienstleistung unmittelbare Grundlage einer unternehmerischen Entscheidung sind, durch die ein Schaden entstehen kann, der die in Abschnitt A definierten Haftungsgrenzen überschreitet, obliegt es dem Kunden, uns diese Risiken mitzuteilen und zu beziffern. Ggf. kann eine Abdeckung dieser Risiken durch eine besondere Versicherung erfolgen.
Die Ergebnisse unserer Dienstleistungen stehen Ihnen nur zum internen Gebrauch zur Verfügung, es sei denn, wir stimmen ihrer vollständigen oder teilweisen Weitergabe an jeweils bestimmte Dritte oder ihrer Veröffentlichung zu jeweils bestimmten redaktionellen Zwecken oder jeweils bestimmten Werbezwecken zu oder wir geben sie aufgrund von Urheberrechten oder Eigentumsrechten frei. Die Ergebnisse dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung auch nicht zum Zweck der Werbung, der Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung vervielfältigt, gedruckt oder in Dokumentations- und Informationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Sofern die Ergebnisse dem Auftraggeber in Form einer Datenbank zur Verfügung gestellt werden, gelten diese Regelungen nicht, soweit es sich lediglich um unwesentliche Teile der Datenbank handelt.
Wettbewerbsvergleichende Veröffentlichungen unter Nennung unserer Firma oder unter Verwendung unserer Kennzeichen sind nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig, nachdem wir den konkreten zu veröffentlichenden Text freigegeben haben.
Soweit Aussagen einer von uns durchgeführten Untersuchung, Analyse, Begutachtung u. ä. für Werbezwecke verwandt werden sollen, sind die entsprechenden Texte, Textteile, Daten, Tabellen, Graphiken und / oder Abbildungen zuvor mit uns abzustimmen.
Der Kunde muss dann die Freigabe der konkreten Werbung durch uns einholen.
Der Gebrauch der von uns erarbeiteten und / oder ermittelten Ergebnisse im Vorfeld rechtsförmlicher Verfahren (z.B. Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, behördliche Verfahren) ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung - vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher / verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen - untersagt.
Wollen Sie ganz oder teilweise aus Analyse- oder Untersuchungsberichten oder anderen Dokumenten, welche wir im Rahmen des Auftrages erstellt haben, zitieren, so müssen die Zitate als solche kenntlich gemacht werden und uns dabei als Verfasser des Untersuchungsberichts nennen.
Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die gegen uns geltend gemacht werden, weil der Kunde die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig oder irreführend verwendet hat, insbesondere durch rechtswidrige und/oder irreführende Werbung.